In meiner Praxis rechne ich nach einem individuellen Honorarverzeichnis ab und nicht nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Nichtsdestotrotz können Sie diese Rechnungen bei Ihrer Zusatzversicherung oder privaten Versicherung einreichen. Je nach Konditionen können Kosten übernommen werden.
Bitte bedenken Sie, dass die Durchschnittssätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 stammen und seither nicht angepasst wurden.
Beim Erstgespräch rechnen Sie bitte mit einem Zeitaufwand von etwa 90 Minuten. Es beinhaltet eine ausführliche Anamnese und eine körperliche Untersuchung. Für das Erstgespräch fallen Kosten in Höhe von etwa 149,-- € an. Über anfallende Kosten für Labore werden Sie ebenfalls im ersten Termin aufgeklärt.
Achtung Änderung zum 01. Januar 2025: Ab dem 01.01.25 dauert das Erstgespräch 100-120 Minuten und beinhaltet bereits eine HRV-Messung. Damit bekommen wir direkt Informationen zur Regulationsfähigkeit IHres Körpers und wissen, wie es dem vegetativen NErvensystem geht. Der Preis für den Ersttermin beträgt dann 199 €.
Die Länge und die Kosten der weiteren Termine richtet sich nach dem Therapieaufwand. Hierzu bekommen Sie bei Vereinbarung eines Termines ausführliche Unterlagen (Behandlungsvertrag, individuelle Honorartabelle) für Ihre persönliche Kalkulation.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich Ihnen mit 25,-- € in Rechnung.
Sie erhalten von mir über ein Abrechnungsunternehmen eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen ist.